Restaurant Schlosshof Dornach – Schindler Gastro AG - Schlossweg 125 - 4143 Dornach
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Restaurant Schlosshof (resp. der Schindler Gastro AG, Dornach), nachfolgend Gastgeber genannt und dem Gast/Kunden/Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung. Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende oder abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des betroffenen Vertrages und der übrigen AGB Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2 Rahmenbedingungen und generelle Regelungen
2.1 Definition „Gruppen“ / Gastronomieleistungen für Gruppen und Veranstaltungen
Als Gruppe im Sinne dieser AGB werden Gästeanzahlen von 10 Personen und mehr bezeichnet. Die Reservation sowie allfällige Änderungen der gewünschten Leistungen werden für den Gastgeber erst verbindlich, wenn sie durch den Gastgeber und den Auftraggeber schriftlich bestätigt bzw. rückbestätigt worden sind. Die Auswahl der Food & Beverages Leistungen (Speisen und Getränke) sind spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen. Spätestens 48 Stunden vor dem Anlass muss die definitive Teilnehmerzahl, dem Gastgeber schriftlich mitgeteilt werden. Verrechnet wird immer die effektive Zahl der Teilnehmer, mindestens die Anzahl der angemeldeten Personen (siehe dazu auch Punkt 4 Stornierungen und Änderungen von Reservationen).
2.2 Reservation und Nutzung von Restaurant, Schlosstube, Saal, Festhalle, Infrastruktur und/oder Gastronomieleistungen
Sämtliche Abmachungen mit dem Gastgeber bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Die Reservation gilt als definitiv nach Eingang einer gültigen schriftlichen Bestätigung. Als schriftliche Bestätigungen gelten auch Fax und Email Nachrichten. Andernfalls behält sich der Gastgeber das Recht vor, die Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben. Tischreservationen für das Restaurant sind auch mit einer telefonischen Reservation gültig, welche durch den Gastgeber bestätigt wurde. Für Vertragsänderungen und/oder -Ergänzungen reicht es, wenn sie von der dadurch betroffenen Partei schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt werden. Bei Veranstaltungen, an denen mehr als 10 Personen teilnehmen wird dem Gastgeber spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung das detaillierte Programm, Angaben über die Einrichtung der Räumlichkeiten und der technischen Hilfsmittel (sofern notwendig) und die Anzahl der teilnehmenden Personen übermittelt. Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Das Hotel kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die optierten Zimmer/Räume oder Leistungen verfügen.
Für Reservationen die innert 48 Stunden storniert werden verrechnen wir einen Unkostenbeitrag von Fr. 35.-- pro Person.
Sie reservieren für 10 Personen und nur 5 Personen kommen zum vereinbarten Termin, wir verrechnen einen Unkostenbeitrag von Fr.175.-- zuzüglich Ihrer Konsumation.
Reservationen bestimmter Tische sind leider keine möglich.
2.3 Zimmerbelegung und Nutzung, Nutzung WLAN, Rauchen und Tierhaltung
Gästezimmer dürfen maximal mit den Personen belegt werden, welche bei der Reservation angegeben wurden. Bei einer Mehrbelegung, erfolgt eine entsprechende Nachverrechnung an den Gast, welcher die Reservation ausgeführt hat. Die Unterund Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gastgebers. Für einen Zugang zum Internet via WLAN muss der Gast seine Logindaten beziehen. Diese Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos. Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch seiner Logindaten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung. Das Rauchen ist im gesamten Haus strikte untersagt, Ausnahme bildet die Gartenterrasse im Parterre. Tierhaltung in den Gästezimmern ist nicht erlaubt. In den Räumlichkeiten des Restaurants besteht für alle Tiere Leinen- und Beaufsichtigungspflicht durch den Gast. Tiere gehören nicht auf Stühle sondern unter den Tisch.
2.4 Technische Einrichtungen und Dekoration
Ohne Angaben des Gastgebers oder des Gastes erfolgt die Bereitstellung des Restaurant/Saales ohne jegliche technische Einrichtung und Dekoration. Die Verwendung von eigenen elektrischen/elektronischen Anlagen und Geräten des Gastes und der Nutzung des Stromnetzes des Gastgebers bedarf der vorherigen schriftlichen Bewilligung des Gastgebers. Durch die Verwendung solcher Geräte und Anlagen auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Gastgebers gehen zu Lasten des Gastes. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Gastgeber abzusprechen.
2.6 Preise
Die vom Gastgeber kommunizierten Preise verstehen sich Netto in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.
3. Abrechnung von Leistungen des Gastgebers
Bestellte, jedoch nicht beanspruchte Leistungen, sowie No Shows, werden zu 100% verrechnet. Werden kurzfristige Änderungen nach erfolgter Bereitstellung von vereinbarten Einrichtungen verlangt, hat der Gastgeber Anspruch auf Entschädigung des dadurch entstehenden Zeitaufwandes zum Mitarbeiterstundenansatz und weiterer ihm dadurch entstehenden Kosten. Ohne speziellen Hinweis des Gastes gehen alle aufgeführten Leistungen auf die Gesamtrechnung. Im Falle der Nichtzahlung durch die einzelnen Teilnehmer bei Einzelverrechnungen haftet der verantwortliche Gast, welcher die Reservation getätigt hat.
4 Stornierungen und Änderungen von Reservationen
4.1 Stornierungen / Änderungen seitens des Gastes
Kündigt der Gast den Anlass oder Teile davon, werden anhand der voraussichtlichen Gesamtkosten oder der gekündigten Teile davon folgende Kosten fällig:
4.1.1 Bankette
- 60 – 45 Tage vor dem Anlass: 50% der bestätigten Leistungen
- 44 – 30 Tage vor dem Anlass: 60% der bestätigten Leistungen
- 29 – 15 Tage vor dem Anlass: 80% der bestätigten Leistungen
- 14 – 01 Tage vor dem Anlass: 100% der bestätigten Leistungen
- No Show up 100 %, mindestens Fr. 35.-- pro Person
Änderung von Teilnehmerzahlen
Der Gast verpflichtet sich, Änderungen der Teilnehmerzahl laufend so früh wie möglich bekannt zu geben. Die endgültige und verbindliche Teilnehmerzahl ist dem Gastgeber 48 Stunden dem Veranstaltungstermin mitzuteilen und bildet die Verrechnungsgrundlage. Bei einer späteren Reduzierung der Anzahl Teilnehmer werden nachfolgende Teilnehmerzahlen verrechnet. - bis 3% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abrechnung nach tatsächlicher Teilnehmerzahl. - mehr als 3% tiefere tatsächliche Teilnehmerzahl: Abweichung wird mit höchstens 3% berücksichtigt. - bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist der Gastgeber berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigen Räume gegebenenfalls zu tauschen. Nehmen mehr Teilnehmer als mitgeteilt an der Veranstaltung teil, wird die tatsächliche Leistung verrechnet. Die vereinbarte Leistung kann nur für die reservierte Teilnehmerzahl garantiert werden. Der Gastgeber ist berechtigt bei einer Reduktion von Gästeanzahlen die dem Gast zugesagten Räumlichkeiten zu ändern, wenn die vertraglich abgemachte Leistung weiterhin gewährleistet ist.
Raumkapazität und Tischordnung
Bei der Reservation wird der Raum aufgrund der angefragten Personenzahl sowie dem Wunsch des Gastes hergerichtet und reserviert. Wird die maximale Kapazität des Raumes durch eine höhere Teilnehmerzahl als ursprünglich angegeben, überschritten oder ist eine andere Tischordnung als ursprünglich abgemacht, gewünscht, kann ein einwandfreier Ablauf des Anlasses nicht garantiert werden.
4.2 Stornierungen und Änderungen seitens Gastgeber
Der Gastgeber ist berechtigt, aus wichtigem Grund entschädigungslos vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere - wenn die geforderte Vorauszahlung (vgl. nachstehend Zahlungsbedingungen) nicht binnen der gesetzten Frist geleistet wird. - bei unvorhersehbaren, aussergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen sowie im Falle höherer Gewalt, wenn dadurch die Erbringung der Leistung dem Gastgeber unmöglich oder unzumutbar ist. - wenn der Gastgeber eine begründetet Annahme hat, dass die Veranstaltung resp. der Gast die Sicherheit, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, oder den Ruf des Gastgebers gefährden kann.
5 Zahlungsbedingungen
Pro Tisch oder Gruppe wird eine Gesamtrechnung erstellt. Einzelinkasso ist nicht möglich.
Ab einem Konsumationsbetrag von CHF 1‘000.00 kann der Gastgeber eine Anzahlung von 50% des gesamten Rechnungsbetrags verlangen. Die Anzahlung ist als Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt. zu verstehen. Der Gastgeber kann anstelle einer Anzahlung auch eine Kreditkartengarantie verlangen. Eine Vorauszahlung ist bis spätestens 3 Wochen vor dem Anlass zu überweisen. Erfolgt die Reservation kurzfristiger, so verlangt der Gastgeber eine Kreditkartengarantie über den gesamten Buchungsbetrag. Eine Restzahlung erfolgt in der Regel unmittelbar nach Ende des Anlasses, entweder Bar oder mit Maestro-/Post/Visa/Mastercard. Alternativ kann nach Absprache mit dem Gastgeber eine Rechnung ausgestellt werden, welche innert 10 Tagen zu begleichen ist. Eine Zahlungs-Registration bei externen Firmen/Kunden schliessen wir ausdrücklich aus.
Für jede Mahnung wird eine Mahngebühr von Fr. 100.00 verrechnet. Gegenüber Forderungen des Gastgebers ist die Verrechnungseinrede (Stellen von Gegenforderungen) ausgeschlossen.
5.1 Gutscheine
Geschenkgutscheine vom Restaurant Schlosshof à Fr. 50.-- oder Fr. 100.- - können für sämtliche Konsumationen eingelöst werden.
Ein allfälliges Verfalldatum ist auf der Rückseite des Gutscheines ersichtlich.
Rückforderungen wie Barauszahlung oder Rückgeld sind nicht möglich und ausgeschlossen.
6 Überzeitbewilligungen
Abendliche Verlängerungen einer Veranstaltung sind möglich. Wird mit der reservierten Veranstaltungsdauer die Polizeistunde voraussichtlich überschritten, hat sich der Kunde bis 7 Tage vor dem Anlass an den Gastgeber zu wenden, damit die erforderlichen Bewilligungen eingeholt und die organisatorischen Massnahmen getroffen werden können. Die entsprechenden Kosten für die Bewilligung trägt der Gast.
7 Mitbringen und Konsumation eigener Getränke und Speisen
Die Bewirtung in allen Räumen (inkl. Gästezimmern) und auf dem Gelände des Gastgebers ist exklusiv dem Gastgeber vorbehalten. Das Mitnehmen und die Konsumation von eigenen Getränken und Speisen bedürfen der schriftlichen Bewilligung des Gastgebers, mit welcher auch die dafür zu leistende Entschädigung (Deckungsbeitrag) festgesetzt wird.
8 Fundgegenstände
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast. Können die Eigentumsverhältnisse nicht ermittelt werden, erfolgt eine Aufbewahrung von einem Monat.
9 Haftung
Der Gastgeber haftet nicht für Verlust oder Beschädigung der vom Gast, seinen Partnern, Unterakkordanten, Gästen oder Besucher mitgebrachten Sachen. Der Abschluss entsprechender Versicherungen ist Sache des Gastes. Der Gastgeber kann nicht haftbar gemacht werden für Schaden, welcher einem Veranstalter entsteht, wenn die gemieteten Räumlichkeiten ohne Verschulden des Gastgebers nicht benützt werden können (z.B. bei Elementarschäden). Der Gast haftet dem Gastgeber für alle bei einem Anlass entstandenen Verluste und Schäden an Räumlichkeiten oder Einrichtungen, auch wenn ihn selbst kein Verschulden trifft (z.B. weil ein anderer Teilnehmer den Schaden verursacht hat). Das Bekleben sowie das Beschädigen mit Nägeln, Schrauben, Klammern etc. von Wänden, Türen, Böden, Pfeilern, Scheiben, Decken und Mobiliar sind untersagt. Allfällige Schäden werden dem Gast in Rechnung gestellt. Der Gastgeber übernimmt keine Haftung für Diebstahl und Beschädigung gegenüber dem Gast, weder für Angestellte oder Hilfspersonen des Gastes noch für Besucher oder Gäste. Dies gilt ebenfalls für Abhandengekommenen oder Beschädigungen von abgestellten oder rangierenden Fahrzeugen.
10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf alle Geschäftsbeziehungen des Gastgebers ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Dornach (SO) Gerichtsstand.
Dornach, 1.Mai 2021
Schindler Gastro AG